Anlässlich der Befragung vor Obergericht hat er denn auch zugegeben, dass sein Schreiben ehrverletzend ist (pag. 334). Er hat seine Eingabe per Fax an die zuständige Staatsanwaltschaft versendet und wusste, dass diese von ihr zur Kenntnis genommen wird. Der Beschuldigte wusste somit, dass seine Eingabe ehrverletzend ist und er wollte sie dennoch Dritten zur Kenntnis bringen. IV. Rechtliche Würdigung