11 men; ihr Bruder habe jahrelang von den Eltern profitiert, bis sie ihm kein Geld mehr hätten geben können; ihre Eltern hätten ihren Bruder als ________ entlassen müssen, weil auf ihn kein Verlass gewesen sei.»). Aus dem dortigen Verfahrensausgang, welcher in einem Schuldspruch wegen übler Nachrede endete, war dem Beschuldigten bewusst, dass seine im Schreiben vom 17. April 2014 festgehaltenen Aussagen im Ehrbereich heikel sind. Anlässlich der Befragung vor Obergericht hat er denn auch zugegeben, dass sein Schreiben ehrverletzend ist (pag.