318 StPO von Seiten der Staatsanwaltschaft die beabsichtigte Verfahrenseinstellung angekündigt worden war (unter Beilage des begründeten Einstellungsentwurfs). Er hat im Verfahren gegen die Straf- und Zivilklägerin (BM 12 41429) selbst einen Strafantrag wegen übler Nachrede gestellt, weil er sich in ihren Schreiben an die KESB und ans Regierungsstatthalteramt Bern ungerechtfertigten Angriffen auf seine Ehre ausgesetzt sah (siehe Strafbefehl vom 30. Dezember 2014; «ihr Bruder […] habe ca. CHF 200‘000.00 veruntreut, mit der Folge, dass ihre Eltern mittellos geworden seien; ihr Bruder habe ihrer Mutter den Diamant-Trauring sowie einen Saphir-Diamantring abgenom-