10 wesen seien. Weiter bezeichnete der Beschuldigte seine Schwester als Lügnerin und führte diesbezüglich aus, dass sie bei ihren Aussagen vor der Staatsanwaltschaft gelogen habe. Seine Äusserungen bekräftigte er, indem er erwähnte, seine Schwester habe ihre Emotionen nicht im Griff gehabt und nach der Befragung im Nebenzimmer gegen Möbelstücke geschlagen (pag. 23 ff.; zum genauen Wortlaut siehe Ziff. III. 8.1 vorne).