11. Beweiswürdigung Die Mitteilung nach Art. 318 StPO vom 13. September 2013, wonach die Staatsanwaltschaft beabsichtigte, das hängige Verfahren BM 12 41429 gegen die Strafund Zivilklägerin einzustellen, wurde dem Beschuldigten zugestellt (pag. 79 und 94). In Kenntnis dessen verfasste er ein mit «Strafklage und Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Erbunterschlagung» betiteltes Schreiben, datiert auf den 17. April 2014, und verschickte dieses per Fax an die Staatsanwaltschaft, was er nicht bestreitet (pag. 94 und 334).