Es sei nie seine Absicht gewesen, seine Schwester in ihrer Ehre zu verletzen. Er räume aber ein, dass er nach wie vor Zweifel an der Regelung der finanziellen Angelegenheiten seiner Eltern durch seine Schwester habe, obschon er sie nicht «anklagen» möchte. Er habe bereits gegenüber der zuständigen Staatsanwältin geäussert, die inkriminierte Eingabe zurückziehen und sich bei seiner Schwester in aller Form entschuldigen zu wollen. Dies wäre von Gesetzes wegen denn auch möglich gewesen.