_, zu welcher sie eine berufliche Beziehung pflege, wisse man über die Angelegenheit Bescheid (pag. 198 f.). 9.3 Aussagen des Beschuldigten vom 13. November 2017 vor dem Obergericht Der Beschuldigte gab an der Berufungsverhandlung zu, dass seine Eingabe vom 17. April 2014 einen ehrverletzenden Inhalt hat. Er führte dazu aus, er habe die Eingabe aus Frust über den beabsichtigten Verfahrensabschluss verfasst und an die Staatsanwaltschaft adressiert. Es sei nie seine Absicht gewesen, seine Schwester in ihrer Ehre zu verletzen.