9.2 Aussagen der Straf- und Zivilklägerin vom 11. Mai 2016 vor der Vorinstanz Anlässlich der Hauptverhandlung vor der ersten Instanz verwies die Straf- und Zivilklägerin inhaltlich auf die früheren Verfahren. Sie erwähnte, dass die inkriminierte Anzeige des Beschuldigten sie enorm belastet habe. Sie habe sich wegen Schlafstörungen in ärztliche Behandlung begeben müssen. Sie schäme sich vor ihrer Familie und ihren Kindern. Auch an ihrem Arbeitsplatz beim L.________ habe