9. Subjektive Beweismittel 9.1 Aussagen des Beschuldigten vom 2. April 2015 vor der Staatsanwaltschaft Der Beschuldigte brachte anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Befragung betreffend seine Eingabe vom 17. April 2014 vor, er habe darin die gegen seine Schwester gerichteten Vorwürfe wiederholt, weil sie seiner Meinung nach der Wahrheit entsprechen würden. Es treffe nicht zu, dass er wider besseres Wissen an diesen Vorwürfen festgehalten habe, obwohl diese haltlos gewesen seien. Er habe die Eingabe in der Überzeugung verfasst, dass die Staatsanwaltschaft gewisse Fakten nicht gefunden bzw. nicht richtig gewürdigt habe.