8.2 Schreiben des Beschuldigten vom 12. November 2017 anlässlich der Berufungsverhandlung Der Beschuldigte gab an der Berufungsverhandlung ein handgeschriebenes Schreiben, datiert auf den 12. November 2017, zuhanden der Straf- und Zivilklägerin mit folgendem Wortlaut ab (pag. 341 f.): «Liebe D.________, an dieser Stelle entschuldige ich mich in aller Form für allfällige ehrverletzende Äusserungen gegen Dich, welche ich in meiner Korrespondenz an die Staatsanwaltschaft geäussert haben kann. Ich formulierte damit meine Enttäuschung über den Verlauf der Verhandlung und beabsichtigte nicht, dich persönlich zu beleidigen.