Ich habe in meinen Klageschriften bereits ausführlich über die Tatsache berichtet, dass diese Barbezüge höchst verdächtigt hinsichtlich Missbrauchs durch Frau D.________ sind. Die Staatsanwältin beschränkte sich darauf, Frau D.________ zu fragen: haben sie jemals Geld ihrer Eltern für sich abgezweigt? Antwort: “nein“ Damit war für die Richterin die Sache auch schon abgetan. Einfach ungeheuerlich oberflächlich. Zweite Frage: “wissen sie, warum das Ehepaar H.________ über 7000 Fr im Monat verbrauchte? Antwort: “meine Mutter war verschwendungssüchtig und kaufte immer viele Kleider“. Auch hier war die Sache für die Richterin damit erledigt. Eine Behauptung reichte ihr.