Im Fall meines Vaters hat die Berner Kantonalbank in krasser Weise diese Vorschriften missachtet, als Frau D.________ am ________, also kurz nach dem Ableben meines Vaters, sein gesamtes Vermögen ohne Rückfrage an die übrigen Erben oder an die Behörden einfach ausgezahlt wurde: am ________ 28 993.70 Fr und am ________ noch 14 400 Fr.