8. Objektive Beweismittel 8.1 Eingabe des Beschuldigten vom 17. April 2014 an die Staatsanwaltschaft Objektives Beweismittel ist im vorliegenden Strafverfahren die mit «Strafklage und Strafantrag wegen Urkundenfälschung und Erbunterschlagung» betitelte Eingabe des Beschuldigten vom 17. April 2014 an die regionale Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland. Diese Eingabe erfolgte während des laufenden Verfahrens BM 12 41429 mit folgendem Wortlaut (pag. 23 ff.): «Frau D.________ sei wegen der Unterschlagung des Barvermögens und der Sachwerte von H.________ zu verurteilen. […] Als erstes zur Verhandlung mit Frau I.________. […]