__ die Straf- und Zivilklägerin als Beiständin ein, wogegen sich der Beschuldigte auf dem Rechtsweg wehrte (pag. 32 ff.). Während des Rechtsmittelverfahrens demissionierte die Straf- und Zivilklägerin mit Schreiben vom 5. Dezember 2012 als Beiständin, worauf das Beschwerdeverfahren abgeschrieben wurde (pag. 49 ff.). Parallel zum Verfahren vor der KESB zeigte der Beschuldigte die Straf- und Zivilklägerin am 29. November 2012 und 31. Dezember 2012 wegen Ehrverletzung, Geschäftsschädigung, Diebstahls, Urkundenfälschung, Erbunterschlagung und Testamentsfälschung an (pag. 43 ff. und 51 ff.).