Zu Lebzeiten unterstützten die Ehegatten H.________ ihre beiden Kinder finanziell mittels diverser Darlehen, worin denn auch der Ursprung der familieninternen Streitigkeiten liegt. Als die Eltern vom Beschuldigten die Rückzahlung der geleisteten Darlehen forderten, verzichtete er mit Schreiben vom 15. Juli 2000 schriftlich auf das Erbe seiner Eltern (pag. 27). Mit fortschreitendem Alter der Eltern kümmerte sich die Straf- und Zivilklägerin um deren finanzielle Angelegenheiten (vgl. pag. 30). Nach dem Tod des Vaters im ________ wurde die betagte Mutter vorerst privat weiterbetreut. Als der Beschul-