III. Sachverhalt und Beweiswürdigung 6. Anlass und Vorgeschichte des Strafverfahrens Zur Prozessgeschichte und zur Vorgeschichte des Strafverfahrens kann auf die zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 242 ff.). Anlass des Strafverfahrens bildet ein Erbschaftsstreit zwischen dem Beschuldigten und der Straf- und Zivilklägerin, beides Nachkommen der Eheleute F.________ (verstorben am ________) und G.________ (verstorben am ________). Im Rahmen dieser Erbschaftsstreitigkeit kam es zu diversen Anzeigen und Gegenanzeigen der Verfahrensparteien. Zu Lebzeiten unterstützten die Ehegatten H._______