4 stimmbar sein. Vielmehr genügt es, wenn die Liste der in Frage kommenden Gerichtspersonen in einer öffentlich zugänglichen Quelle wie dem Internet zu Verfügung steht. Ein Anspruch auf Bekanntgabe des Geschäftsverteilungsplans besteht nicht (Urteil des Bundesgerichts 5A_605/2013 vom 11. November 2013 E. 3.1 mit Hinweisen). Das Obergericht des Kantons Bern verfügt über zwei Strafkammern. Den beiden Strafkammern werden die eingehenden Geschäfte abwechslungsweise je zur Hälfte zugeteilt.