4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 31. Mai 2017 wurde von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug, datiert auf den 30. Oktober 2017, über den Beschuldigten eingeholt (pag. 329). Rechtsanwalt C.________ stellt anlässlich der Hauptverhandlung vom 13. November 2017 den Beweisantrag, der Beschuldigte sei im oberinstanzlichen Verfahren