2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 29. November 2016 meldete der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 8. Dezember 2016 frist- und formgerecht Berufung an (pag. 277). Die Urteilsbegründung der Vorinstanz wurde den Parteien mit Verfügung vom 2. März 2017 zugestellt (pag. 281). Mit Berufungserklärung vom 21. März 2017 erklärte der Beschuldigte die vollumfängliche Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil;