Es verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 16 Tagessätzen zu CHF 90.00, ausmachend total CHF 1‘440.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 15. August 2014. Weiter verurteilte es ihn zu den Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 2‘500.00, und zur Bezahlung einer Parteientschädigung an die Straf- und Zivilklägerin in der Höhe von CHF 6‘069.60 (pag. 237, Ziff. I des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).