13. Vorbringen der Verteidigung Die Verteidigung bringt in rechtlicher Hinsicht vor, der Automobilist müsse gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung erst reagieren und Gegenmassnahmen treffen, wenn für ihn ersichtlich werde, dass der von links kommende Fussgänger auf der Insel seine Pflichten nicht wahrnehmen und die Insel wie vorliegend ohne Halt oder Kontrollblick überschreiten werde.