Es ist keineswegs so, dass die Fussgängerin überraschend auf die Strasse getreten wäre, die Kollision fand denn auch auf der zweiten Fahrbahnhälfte statt. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass sich in der Mitte der Strasse eine Verkehrsinsel befand, welche den Fussgängerstreifen unterteilte. Dem Beschuldigten wäre es auch so möglich gewesen, die Fussgängerin rechtzeitig wahrzunehmen, zumal die Mittelinsel die Sicht auf einen Menschen bzw. vorliegend auf die Fussgängerin nicht zu verdecken vermochte.