Zwar ist die Farbe der Kleidung für die Wahrnehmung von Fussgängern gerade bei Dunkelheit grundsätzlich bedeutsam. Jedoch stellte sich vorliegend die Beleuchtungssituation – unter Berücksichtigung der bestehenden Wetterverhältnisse – wie oben dargelegt gut dar. Schliesslich gilt auch zu beachten, dass die Fussgängerin die Strasse von links nach rechts überquerte und sich damit zum Zeitpunkt der Kollision bereits längere Zeit auf der Strasse befand. Es ist keineswegs so, dass die Fussgängerin überraschend auf die Strasse getreten wäre, die Kollision fand denn auch auf der zweiten Fahrbahnhälfte statt.