Zwar waren zum Zeitpunkt des Unfalls die Wetterverhältnisse insofern nicht optimal, als es dunkel und regnerisch war. Auch die Fussgängerin J.________ war dunkel gekleidet, was sie als eher unauffällig erscheinen liess. Hingegen war die besagte Strasse von einer gewissen Grösse und entsprechend gut beleuchtet. Direkt über dem Fussgängerstreifen, welchen J.________ benutzte, befand sich eine Strassenlaterne. Die Mittelinsel beim Fussgängersteifen verfügte zudem über Reflektoren und war damit auffällig markiert, was ein Übersehen des Fussgängerstreifens faktisch unmöglich macht.