10. Subjektive Beweismittel Subjektive Beweismittel sind vorliegend die Aussagen des Beschuldigten, der Fussgängerin J.________, der Ehefrau des Beschuldigten F.________, des Zeugen L.________ sowie des Zeugen M.________ vom Unfalltechnischen Dienst. Die Vorinstanz hat die Aussagen zutreffend zusammengefasst, darauf wird verwiesen (pag. 126 ff., S. 8-11 der Entscheidbegründung). Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass dem Unfallaufnahmeprotokoll auch die unmittelbar nach dem Unfall gemachten Aussagen des Beschuldigten (pag. 6), der Fussgängerin J.________ (pag. 10) sowie der Auskunftsperson L.