8. Bestrittener Sachverhalt und Beweisfrage Bestritten und durch die Kammer zu überprüfen ist die Frage, wann die Bremsung durch den Beschuldigten eingeleitet wurde. Weiter ist auch die Frage zu klären, ob der Beschuldigte die Fussgängerin aufgrund der bestehenden Verhältnisse rechtzeitig hätte wahrnehmen müssen und ob es ihm entsprechend möglich gewesen wäre, die Kollision zu verhindern. Entgegen den Ausführungen der Verteidigung handelt es sich dabei um sachverhaltsmässige Fragen und nicht um Fragen der rechtlichen Würdigung.