der Beschuldigte die über die linke Fahrbahnhälfte bis zur Mittelinsel heranlaufende (pag. 003, pag. 085 Rz. 38 ff.) ganz in schwarz und mit Kapuze bekleidete J.________ (pag. 006, pag. 011, pag. 085 Rz. 41 f., pag. 086 Rz. 22 f., pag. 088 Rz. 12, pag. 089 Rz. 29 f., pag. 091 Rz. 29 f.). Diese wollte zur Bushaltestelle K.________ auf der anderen Strassenseite (pag. 086 Rz. 18 ff.). Sie bemerkte das Fahrzeug des Beschuldigten zwar, dachte aber aufgrund der langsamen Geschwindigkeit würde es noch reichen, die Strasse zu überqueren (pag. 010, pag. 086 Rz. 29 ff.), hielt bei der Mittelinsel nicht an (pag.