7. Unbestrittener Sachverhalt Bezüglich des unbestrittenen Sachverhalts kann auf die Vorinstanz verwiesen werden (pag. 124, S. 6 der Entscheidbegründung): «Der Beschuldigte fuhr mit seinem E.________ zusammen mit seiner Frau, F.________ (pag. 085 Rz. 22 f.), am 25.12.2014 um 17:17 Uhr von der G.________ herkommend auf der H.________, in Fahrtrichtung I.________ (pag. 003, pag. 006, pag. 088. Rz. 9). […] Nach der Verzweigung H.________ -/D.________ übersah („auf einmal war etwas Schwarzes vor meinem Auto“, pag. 085 Rz. 25 ff.) der Beschuldigte die über die linke Fahrbahnhälfte bis zur Mittelinsel heranlaufende (pag.