3 der Mittelinsel auf die rechte Fahrbahnhälfte getreten war, zu spät gesehen und in der Folge mit einer Geschwindigkeit von 25 km/h ungebremst mit ihr kollidiert zu haben. Die Fussgängerin sei gemäss Anklage durch die Kollision nach vorne geschleudert worden und habe dabei eine Verstauchung des rechten Fusses, verschiedene Prellungen und einen Bluterguss am Becken links erlitten (pag. 28).