3. Herrn A.________ sei für seine Verteidigung und seine persönlichen Umtriebe in beiden Instanzen eine angemessene, gerichtlich zu bestimmende Entschädigung auszurichten.» 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Mit Verfügung vom 23. Februar 2016 (pag. 168) wurde über den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 169) eingeholt.