1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 18. September 2015 sprach das Regionalgericht Oberland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) der Widerhandlung gegen das SVG schuldig und verurteilte ihn zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 8 Tage) sowie zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2‘458.00 (pag. 101f.).