86 4. Schriftlich zu eröffnen: - der Beschuldigten/Berufungsführerin, a.v.d. Rechtsanwalt X.________ - der Generalstaatsanwaltschaft - dem Straf- und Zivilkläger, a.v.d. Fürsprecher Y.________ - der Straf- und Zivilklägerin, a.v.d. Fürsprecherin Z.________ Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST), nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist - den Bewährungs- und Vollzugsdiensten des Kantons Bern (BVD), nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist