2. Zur Bezahlung von CHF 288.80 Schadenersatz an die Straf- und Zivilklägerin C.________, unter Vorbehalt des Nachklagerechts innert 2 Jahren seit Rechtskraft des Urteils. 3. Zur Bezahlung von CHF 2‘500.00 Genugtuung zuzüglich 5% Zins seit dem 07.01.2014 an die Straf- und Zivilklägerin C.________. VI. Weiter wird verfügt: 1. Der bei A.________ beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 380.00 wird zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet. 2. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. ________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA-ProfilG).