3. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ auferlegt. 4. Für das Widerrufsverfahren werden in oberer Instanz keine Verfahrenskosten ausgeschieden. IV. 1. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers der beschuldigten Person, Rechtsanwalt X.________, wurde für das erstinstanzliche Verfahren (inkl. Widerrufsverfahren) wie folgt bestimmt: