25.3 Hingegen bringt die Verteidigung zu Recht vor, dass die Untersuchung beförderlicher hätte formell abgeschlossen und Anklage erhoben werden können. Die letzte Einvernahme fand am 30.04.2014 statt. Obwohl keine weiteren Beweismassnahmen mehr getroffen wurden, teilte die Staatsanwaltschaft den Parteien allerdings erst am 05.02.2015 mit, sie erachte die Untersuchung als abgeschlossen (pag. 1022).