25. Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebots 25.1 Die Verteidigung macht eine strafzumessungsrelevante doppelte Verletzung des Beschleunigungsgebots geltend. Einerseits während der Untersuchungshaft und andererseits zwischen dem faktischen Abschluss der Untersuchung und der Anklageerhebung sei das Verfahren nicht genügend beförderlich geführt worden.