24.3 Reue und Einsicht Echte Reue und Einsicht sind bei der Beschuldigten in Bezug auf keines der Delikte auszumachen. Diese grundsätzlich deliktsspezifische Täterkomponente kann deshalb für alle Delikte gemeinsam abgehandelt werden. Sie ist neutral zu werten. 24.4 Strafempfindlichkeit Auch wenn sie die Untersuchungshaft offenbar als sehr belastend empfand, ist die Strafempfindlichkeit der Beschuldigten als durchschnittlich zu bezeichnen. 24.5 Fazit allgemeine Täterkomponenten Die allgemeinen Täterkomponenten wirken sich weder straferhöhend noch -verringernd aus.