24. Allgemeine Täterkomponenten 24.1 Vorleben und der persönlichen Verhältnisse Hinsichtlich des übrigen Vorlebens und der persönlichen Verhältnisse kann die sich in den Akten befindlichen Leumundsberichte verwiesen werden (pag. 1181 ff., 1515 ff.). Ihre Kindheit beschrieb die Beschuldigte als schlecht. Sie hat die obligatorische Schulzeit abgeschlossen und keine Lehre gemacht. Mit 17 Jahren hat sie ihren jetzigen Ehemann kennengelernt und bekam kurze Zeit später das erste Kind. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hat sie fünf Kinder (Jahrgänge zwischen 1974 und 1987).