23.6 Fazit: Einzelstrafen und Asperation Unter Berücksichtigung der deliktsspezifischen Täterkomponenten resultiert für die drei Betrugstaten eine Strafe 9 Monaten Asperierend sind hiervon insgesamt 6 Monate zu berücksichtigen. Aufgrund der Tat- und deliktsspezifischen Täterkomponenten aller zu sanktionierenden Delikte erschiene damit eine Gesamtfreiheitsstrafe in der Höhe von 50 Monaten angemessen.