2 Monaten Freiheitsstrafe. 23.5 Deliktsspezifische Täterkomponenten Gegen die Beschuldigte lief bereits seit Mitte 2011 eine Strafuntersuchung wegen mehrfachen Betrugs. Trotzdem hat sie während des laufenden Verfahrens nicht nur erneut und gleich mehrfach, sondern auch noch einschlägig delinquiert. Dieser Umstand ist erheblich straferhöhend zu gewichten. Da er alle drei Betrugstaten betrifft, rechtfertigt es sich, die Tatkomponentenstrafen von insgesamt 7 Monaten um gesamthaft 2 Monate zu erhöhen. 23.6 Fazit: Einzelstrafen und Asperation