_) und CHF 9‘997.00 (z.N. der K.________ GmbH). M.________ hat seinen Verlust nach einigen Monaten ersetzt bekommen. N.________ und die K.________ GmbH haben hingegen weder ihre Fahrzeuge zurück, noch den vereinbarten Kaufpreis erstattet erhalten. Keiner der drei Geschädigten scheint durch die Tat in akute finanzielle Bedrängnis geraten zu sein. Dennoch ist das Ausmass des verschuldeten Erfolgs in allen drei Fällen als nicht unerheblich zu bezeichnen. 23.2.2 Art und Weise der Begehung Das Vorgehen der Beschuldigten muss als unverfroren bezeichnet werden und weist eine gewisse Plan- und Regelmässigkeit auf.