69 23. Asperation für mehrfachen Betrug 23.1 Vorbemerkung Aufgrund des systematischen und immer wieder ähnlichen Vorgehens rechtfertigt sich bei der Strafzumessung für die drei Betrugsdelikte eine grundsätzlich zusammenfassende Darstellung. 23.2 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) 23.2.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs Betroffen sind drei Geschädigte. Der Preis der von der Beschuldigten ertrogenen Fahrzeuge beläuft sich auf CHF 11‘500.00 (z.N. von M.________) bzw. CHF 7‘000.00 (z.N. von N.________) und CHF 9‘997.00 (z.N. der K.__