Sie wollte sich ihrer Verantwortung entziehen und war bereit, ihren eigenen Sohn hierfür zu opfern. 22.2.2 Vermeidbarkeit der Tat Auch wenn die Beschuldigte unter dem Eindruck der Untersuchungshaft stand war die falsche Anschuldigung ohne weiteres vermeidbar. 22.3 Zwischenfazit: Tatkomponentenstrafe Aufgrund der Tatkomponenten erscheint eine Einzelstrafe in der Höhe von 6 Monaten angemessen. 22.4 Deliktsspezifische Täterkomponenten Zu nennen sind hier wiederum die (nicht einschlägigen) Vorstrafen sowie die Delinquenz während des laufenden Verfahrens, neu auch im Zusammenhang mit dem Vorfall auf dem Areal der Q._____