Mit Blick auf den weiten Strafrahmen ist das objektive Tatverschulden dennoch als noch leicht zu bezeichnen Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen für den Referenzsachverhalt einer gegenseitigen Schlägerei mit je 3-4 Teilnehmern ohne Waffen oder gefährliche Gegenstände, welche vom Beschuldigten nicht ausgelöst wird, an welcher dieser sich nicht auffallend gross beteiligt und bei welcher nur wenige und leichte Verletzungen resultieren eine Referenzstrafe von 30 Strafeinheiten vor.