21. Asperation aufgrund Raufhandels 21.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) 21.1.1 Ausmass des verschuldeten Erfolgs bzw. der verschuldeten Gefährdung Am Raufhandel beteiligten sich insgesamt acht Personen. Zwei Personen erlitten eine Stich resp. Schnittverletzung und zwei weitere Rissquetschwunden. Tatsächlich eingesetzt wurden ein Messer und zwei Stöcke. Mit dem Raufhandel ging mithin nicht nur eine erhebliche Gefährdung für die Teilnehmer und unbeteiligte Dritte einher, vier Personen erlitten auch tatsächlich einfache Körperverletzungen.