66 20.5 Deliktsspezifische Täterkomponenten Aufgrund der Delinquenz während laufenden Verfahrens sowie der erst kurz zurückliegenden Vorstrafe (vgl. vorstehend E. IV. 19.5) rechtfertig sich eine Erhöhung der verschuldensangemessenen Einzelstrafe um 1 Monat. 20.6 Fazit: Einzelstrafe und Asperation Unter Einbezug der deliktsspezifischen Täterkomponenten resultiert für die versuchte schwere Körperverletzung z.N. von C.________ eine Einzelfreiheitsstrafe von 19 Monaten.