Eine lebensgefährliche Verletzung ist letztlich klar ausgeblieben. Die tatsächlich von C.________ erlittene Verletzung ist als relativ geringfügig zu bezeichnen. Dies ist allerdings dem Zufall und nicht dem Handeln der Beschuldigten zu verdanken. Aufgrund des Versuchs rechtfertigt sich eine Reduktion der verschuldensangemessenen Strafe um 6 Monate. 20.4 Zwischenfazit: Tatkomponentenstrafe Aufgrund der Tatkomponenten resultiert für das versuchte Delikt eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten