___ jedenfalls deutlich weniger gross als bei der Verletzung von B.________, auch wenn das Ausmass der verschuldeten (Lebens-)Gefährdung als ähnlich gross zu bezeichnen ist. 20.1.2 Art und Weise der Begehung Es muss davon ausgegangen werden, dass der Messerstich in dieser Form nicht von langer Hand geplant war. Die Tat erfolgte vielmehr im Rahmen des Handgemenges, zu welchem es gekommen war, nachdem die Beschuldigte von der Privatklägerin mit einem Stock geschlagen worden war.