Es kommen – wie auch beim mehrfachen Betrug – spezialpräventive Argumente hinzu: Angesichts der sich in der wiederholten Delinquenz trotz laufenden Verfahren zeigenden Geringschätzung der Beschuldigten gegenüber dem Rechtssystem scheint einzig eine Freiheitsstrafe geeignet, sie vor weiteren Straftaten abzuhalten. Im Übrigen müssten Geldstrafen unter Berücksichtigung der ungünstigen Legalprognose unbedingt ausgesprochen