Zusätzlich setzte sie die Verkäufer unter Zeitdruck, zwei von ihnen unter Hinweis auf die Dringlichkeit der Übernahme der Fahrzeuge zwecks Arbeitserwerb, den dritten, indem sie ohne Bargeld zur Übergabe erschien, obwohl telefonisch abgemacht worden war, dass sie die erste Rate sofort bezahlen würde. Durch diese Machenschaften, die Lügen und vertrauensbildenden Massnahmen, hat die Beschuldigte alle drei Geschädigten davon abgehalten, weitere Überprü-